Sicherheit für Ihr Bauwerk

Brandschutztechnische Stellungnahmen

und Gutachten

Oftmals kommt es bei historischen Gebäuden oder über die Zeit gewachsenen Strukturen vor, dass bauliche Brandschutzmaßnahmen, unterschiedliche Nutzungsbereiche oder ein anlagentechnischer Bestand nicht mehr klar nachvollzogen werden kann. Vor Allem bei einer Brandsicherheitsschau oder den Prüfungsintervallen von Prüfsachverständigen wird dann nach den Bestandsunterlagen bzw. einem Brandschutznachweis/ – konzept gefragt. Dabei kommen meist Lücken in den Bestandsunterlagen und/ oder geänderte Gebäudestrukturen zutage.

Da nicht in allen Fällen Bauantragsverfahren geführt werden müssen oder sollen, ist es in diesen Fällen ratsam eine brandschutztechnische Stellungnahme verfassen zu lassen. Hierbei kann sich auf Teilgebiete wie Nutzungseinheiten oder anlagentechnische Bestandteile konzentriert werden. Allerdings können auch brandschutztechnische Stellungnahmen für gesamte Gebäudekomplexe, analog zu einem vollwertigen Brandschutznachweis/ -konzept erstellt werden. Diese dienen zur Darstellung des Bestandes, dem Verweis auf nachvollziehbare Bestandssituationen und den Hinweisen und Empfehlungen auf ein bestimmtes Anpassungsverlangen.
An Punkten an den Brandschutznachweise/- konzepte statische Maßnahmen beschreiben, können infolge von brandschutztechnischen Stellungnahmen Maßnahmen beschrieben und weitere, alternative Lösungswege aufgezeigt werden.

Da wir an umfassende brandschutztechnische Stellungnahmen meist die gleichen Kriterien wie an vollumfängliche Brandschutznachweise/ -konzepte in einem Genehmigungsverfahren stellen, können unsere Stellungnahmen schnell und vor allem wirtschaftlich in ein zukünftiges Genehmigungsverfahren umgewandelt werden.

Ihre Sicherheit - Unser Auftrag

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Fachplanungsbüro Stiehr
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